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Die wichtigsten FAQs zu Diplom-, Bachelor-, und Masterarbeiten (Abschlussarbeiten):
Wo finde ich allgemeine Richtlinien für die Anfertigung von Diplom- und Bachelorarbeiten ?
Ein Merkblatt des Prüfungsausschusses mit vielen wichtigen Informationen steht zum Download bereit.
download Merkblatt
Wer legt das Thema der Abschlussarbeit fest?
Die Abschlussarbeit ist eine Prüfungsleistung - das Thema wird vom Erstprüfer vergeben.
Bei externen Abschlussarbeiten (z.B. Durchführung der Arbeit in einem Industrieunternehmen) gilt dies in gleicher Weise. Das Thema muss also rechtzeitig vor Beginn der Arbeit mit dem Erstprüfer vereinbart werden.
Wer ist Erstprüfer der Abschlussarbeit ?
Erstprüfer ist der betreuende Professor der Hochschule. Bei externen Abschlußarbeiten kann der Zweitprüfer z.B. der Ansprechpartner/Betreuer des Industrieunternehmens sein.
Die folgenden Angaben beziehen sich auf Abschlußarbeiten, die von mir als Erstprüfer betreut werden:
Wie erfolgt die Abstimmung über die Inhalte der Abschlussarbeit?
Die Kandidatin bzw. der Kandidat erstellen ein Exposee, in dem die Ziele, die Randbedingungen und Vorgehensweise zur Bearbeitung der Themenstellung beschrieben werden.
Welche Betreuung erfolgt während der Bearbeitung der Abschlussarbeit?
Die Betreuung der von mir vergebenen Themen umfasst folgende Punkte:
- Abstimmung der Ziele und Inhalte der Arbeit
- Abstimmung und Festlegung der Themenstellung
- Coaching (Schwerpunkt Organisation und Strukturierung der Arbeit)
- Empfehlungen zu fachlichen Fragestellungen
- Empfehlungen zum Aufbau der Abschlussarbeit
- Bewertung und Feedback der Entwurfsfassung
- Korrektur und Bewertung der Abschlussarbeit
- Durchführung des Kolloquiums
Wieviel Exemplare der Abschlussarbeit müssen eingereicht werden?
Drei Stück (je eins für die beiden Prüfer und ein weiteres Exemplar für das Prüfungsamt).
In welchem Format soll die Arbeit abgegeben werden?
Die Arbeit ist in gebundener Form abzugeben (geleimt oder Spiralbindung).
Der Titel der Arbeit muss auf der vorderen Umschlagseite abgedruckt sein.
Zusätzlich ist der Inhalt der Arbeit (bei Softwareentwicklung auch der Source-Code und die Dokumentation) auf einem Datenträger (CD-ROM) abzugeben (nicht beim Prüfungsamt einreichen). Soweit es sich um Text-Dokumente handelt, ist das Dateiformat von WORD einzuhalten. Präsentationsunterlagen sind im PowerPoint-Format zu erstellen. Grafiken können im TIFF- oder JPG-Format erstellt werden. Andere Datenformate sollen nicht eingesetzt werden. In Sonderfällen ist im Vorfeld eine Klärung mit mir erforderlich.
Wie erfolgt die Abgabe der Abschlussarbeit?
Der Druck und das Binden der Arbeit kann erst nach Freigabe durch den Erstprüfer erfolgen.
Die Abgabe der gebundenen Exemplare erfolgt im Prüfungsamt (Termine und Öffnungszeiten beachten); die Datenträger werden dem Erstprüfer übergeben.
Wann erfolgt das Kolloquium?
Das Kolloquium wird in der Regel ca. 2-3 Wochen nach Abgabe der Arbeit durchgeführt.
Kürzere Fristen sind mit den Prüfern abzustimmen. Die Mitteilung des Kolloqiuiumstermins an das Prüfungsamt erfolgt durch den Erstprüfer.
Wie wird das Kolloquium durchgeführt?
Das Kolloquium hat eine Gesamtdauer von ca. 60 Minuten.
Es ist eine eigenständige Prüfungsleistung und wird gemeinsam vom Erst- und Zweitprüfer durchgeführt. Wenn gewünsscht, können auch weitere Personen als Gäste am Kolloquium teilnehmen.
Ein typisches Kolloquium der von mir als Erstprüfer betreuten Abschlußarbeiten hat folgenden Ablauf:
1) Vortrag über die Inhalte und Ergebnisse der Abschlußarbeit (Themen, Umfang und Dauer sind jeweils vor dem Kolloquium abzustimmen - typische Dauer: 20 Minuten)
2) Prüfungsfragen zu den Fachgebieten der Abschlußarbeit
3) Beratung der Prüfer
4) Bekanntgabe der Noten für die Abschlußarbeit und das Kolloquium
Muss man Studienbeiträge bezahlen, wenn man die Abschlussarbeit noch im August einreicht aber das Kolloquium erst im September (also im neuen Semester) stattfindet ?
Die geltende Regelung (Stand 22.06.07) sieht folgendes vor:
"Studierende, die nur noch eine Prüfungsleistung (üblicherweise das Kolloquium) zu Beginn des entsprechenden Semesters abzulegen zu haben. (auch im Zweitstudium) Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die Studienbeiträge zunächst zu überweisen sind. Erst wenn das Kolloquium innerhalb der ersten 6 Wochen des Semesters stattgefunden hat, werden die Studienbeiträge auf Antrag zurückerstattet."
Die zitierte Regelung sowie Hinweise und Downloads für die Antragstellung finden sich in der Rubrik 'Ausnahmen, Befreiungen und Ermäßigungen der Studienbeiträge' unter http://www.studium.fh-koeln.de/studium/u/01817.php
Falls der genannte Link die zitierte Regelung nicht mehr enthalten sollte: unbedingt beim Prüfungsamt nachfragen.
Viel Erfolg !
Frithjof Klasen
© 2012